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Künstlersozialkasse und Webdesign:
Ein Muss für Auftraggeber?

In der digitalen Welt von heute ist Webdesign ein unverzichtbarer Bestandteil der Online-Präsenz eines jeden Unternehmens. Doch wenn es um die Beauftragung von Webdesignern geht, stoßen viele Unternehmer auf eine Besonderheit des deutschen Sozialversicherungssystems: die Künstlersozialkasse (KSK). Warum also müssen Auftraggeber Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen, selbst wenn der beauftragte Webdesigner gar nicht Mitglied der KSK ist? Dieser Blogbeitrag klärt auf.

Die Rolle der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine soziale Sicherung für freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Kreative in den Genuss der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommen, ähnlich wie Angestellte. Die Besonderheit dabei: Die KSK teilt die Beitragslast zwischen dem Künstler, dem Staat und den Verwertern der künstlerischen Leistung.

Warum auch für Webdesign zahlen?

Webdesign wird von der KSK als künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit eingestuft. Das bedeutet, dass Unternehmen, die solche Leistungen in Anspruch nehmen, zur Abgabe verpflichtet sind. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der individuelle Webdesigner selbst Mitglied der KSK ist oder nicht. Der Hintergrund ist, dass die KSK-Abgabe nicht nur dem individuellen Künstler zugutekommt, sondern einen Solidarbeitrag darstellt, der die soziale Sicherung aller Kreativen in diesem Bereich unterstützt.

FAQ

Nicht jedes Unternehmen ist abgabepflichtig. Ausnahmen bestehen z.B. für Kleinunternehmer, deren jährliche Aufwendungen für künstlerische Leistungen unter einem bestimmten Freibetrag liegen. Es lohnt sich, dies im Vorfeld genau zu prüfen.

Die KSK-Abgabe variiert jährlich. Aktuell liegt sie bei ca. 4,2 % der gezahlten Entgelte für künstlerische Leistungen. Unternehmen sollten diesen Betrag in ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Unternehmen, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, riskieren Nachforderungen und Bußgelder. Die KSK führt regelmäßig Prüfungen durch, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.

Die Künstlersozialkasse bietet auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen und einen Abgaberechner an, mit denen Unternehmen ihre Pflichten leicht ermitteln können.

Die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse für Webdesign-Leistungen mag zunächst überraschend wirken, ist aber ein wichtiger Baustein zur sozialen Absicherung der Kreativbranche in Deutschland. Unternehmen sollten sich dieser Verpflichtung bewusst sein und entsprechende Beiträge in ihre Budgetplanung einbeziehen. So leisten sie einen Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Sicherung des kreativen Potenzials im Land.